Allerlei aus Belgien.
Verordnungen and Bekanntmachungen j
für die besetzten Gebiete.
beiden Haenden und fuehren uns zurueck auf heimlichen
Pfadenzur Heimat.
Eine veranstaltete Sammlung fuer erblindete Krie
gel- brachte rund 100 M. Moegen alle die grossen und
kleinen Gaben einen Teil der Dankbarkeit und Schuld gut
machen, die wir den das Licht der Augen entbehrenden
Kameraden und Bruedern gegenueber haben. Denn der
Krieg ist grausam und nahm ihnen mit dem Licht aucli die
Schoenheit der Tage. Graumann.
Zurueckgekehrte Fluechtlinge. Aus O s t e n d e wird
berichtet, dass jetzt wohl kaum eine Woche vorbeigeht, in der
nicht im Oktober 1914 gefluechtete Ostender aus dem Ausland
zurueckkehren. Sie sehen nicht schlecht aus, schreibt die VI. Post
von ihnen, aber alle beklagen es nun sehr, ihr Land verlassen zu
haben. Sie haben harte Worte fuer die Herren in Le Havre, die
bei dem Einruecken der Deutschen, die Leute in dem Wahn
Hessen, dass der Feind mit allen Greueln, Totschlag und Dieb-
stahl im Lande hausen und die Bevoelkerung nach Deutschland
abfuehren wuerde.
Warum, so fragen sie, konnte die Regierung durch An-
schlaege und Bekanntmachungen die Bevoelkerung Ostendes
nicht beruhigen, wie das in Bruessel geschah, wo keinem von den
Deutschen ein Haar gekruemmt wurde. Aber eine solche Beruhi-
gung der Bevoelkerung erschien der Regierung aus politischen
Gruenden als nicht wuenschenswert. Sie blieb stumm, und unsere
Mitbuerger waren die unschuldigen Opfer. Wie oft haben die
Fluechtlinge die Regierendenfuer ihr unzeitiges volksbetruegendes
Stillschweigen vermaledeit und mit Recht.
Von den 10 000 Einwohnern der fast ganz zerstoerten Stadt
Dendermonde sind etwa 8000 zurueckgekehrt.
In M e c h e 1 n mit seinen 60 000 Seelen sind noch unge-
faehr 18 000 Einwohner abwesend. Daher erklaert sich auch der
sehr erhebliche Rueckgang an Geburten, naemlich 526 im Jahre
1915 gegen 857 im vorhergehenden Jahre. Auch die geringeZahl
der Ehëschliessungen, 147 gegen 358, ist z. Tl. darauf zurueck-
zufuehren. Die teuere Zeit und die Unsicherheit der Zukunft der
Maenner spricht hierbei natuerlich auch sehr mit.
Wiederbebauung zerstoerter Staedte. Man
beschaeftigt sich in Loewen sehr mit dem Plan des Aufbaus
der zerstoerten Stadtteile, insbesondere nimmt der Wiederaufbau
der Bahnhofsstrasse, die zu dem beruehmten Dom und dem
praechtigen Rathaus fuehrt, das Interesse in Anspruch. Die
Vlaam. Post warnt dringend vor einem uebereilten Entschluss.
Wie einst aus der Verwuestung, die der franzosische Feldherr
Villeroy in Bruessel anrichtete, der heutige Grosse Markt,
la plus belle place du monde (der schoenste Platz der Welt)
wie ihn Viktor Hugo genannt habe, entstanden sei, so muesste
aus dem zeitlichen Unglueck fuer Loewen ein gleicher Vorteil
gezogen werden. Vom reinen aesthetischen Standpunkt aus sei
das Verschwinden der Bahnhofsstrasse kein Verlust.
Auch in Dendermonde erwaegt man Plaene zur Wie-
derherstellung der Stadt. Sehr bedauerlich aber waere es, wenn
dabei die alten Festungsanlagen, wie man vorgeschlagen hat,
ganz verschwinden wuerden. Gerade sie geben der Stadt etwas
ungemein Reizvolles und koennten in Parkanlagen verwandelt
werden, die nicht nur eine Zierde der Stadt sein wuerden,sondern
auch als angenehme Spazierwege allen Buergern zu Gute kaemen.
Mechelns Möbelindustrie. Wie wir oben
schon berichteten, sind etwa 18 000 Bewohner von Mecheln noch
ausser Landes. Die Mehrzahl hat in England ein Unterkommen
gefunden. Unter ihnen sind viele Arbeiter der Moebelindustrie,
die in Mecheln sehr in Bluete stand, so dass vor dem Kriege
tagtaeglich ganze Waggonladungen von Moebeln in alle Welt, vor
allem aber nach England, gingen. England benutzt nun die Gele-
genheit aufs beste. Durch hohe Loehne haelt man die geschick-
testen Arbeiter an der Themse fest, sie muessen englische Gesel
len und Lehriinge in ihrem Handwerk anlernen, die nun bald auf
eigenen Fuessen stehen werden. So wird die beruehmte
Mecheln'sche Moebelfabrikation nach England verpflanzt, das
sich aus dem bisherigen besten Kunden der belgischen Fabrikan
ten allmaehlich in deren Konkurrenten verwandelt. Der Krieg ist
fuer Albion doch ueberall ein grosses Geschaeft. Und wenn es
den Krieg auch nicht gewinnen wird, so versucht es doch, wenig-
stens durch den Krieg zu gewinnen.
Verurteilungen wegen Brieftaubenbesitzes. Verschie-
dene Feldgerichte bei den Etappen-Kommandanturen muss
ten scharfe Strafen wegen verbotenen Brieftauben
besitzes (Verordnung des Oberbefehlshabers der 4. Ar
mee vom 3. Mai 1915 und Ergaenzungsverordnung vom
10. Oktober 1915) aussprechen. So z. B. verurteilte das
Feldgericht der 27. Mob. Et. Komdtr. zu Dendermonde drei
Leute zu je 2 Jahren Gefaengnis, zwei Ivlosterbrueder zu
2 Jahren u. 4 bezw 6 Jahren Gefaengnis, ein Taubenbesitzer
erhielt 2 Jahre Gefaengnis und eintausend Mark Geldstrafe.
Das Feldgericht der Et. Komdtr. Geeraardsbergen
verurteilte zwei Arbeiter wegen Verheimlichung von Brief-
tauben zu2bezw. 2 '/2 Jahren, das zu Sint Niklaas einen
Faerber zu 3 Monaten Gefaengnis.
Widerstand gegen eine Militarperson. Durch Urteils-
spruch des Feldgerichts bei der Et. Komdtr. Geeraardsber
gen vom 12. Januar 1916 wurde gegen einen Arbeiter aus
Meerbeke wegen Widerstandes und taetlichen ^ngrilFs auf
eine Militaerperson, die sich im Dienst befand, eine Ge-
faengnisstrafe von 2 Jahren verhaengt.
Hilfeleistung bei Branden. Wir konnten in dieser
Zeitung schon oftmals berichten, dass die belgische Bevoel
kerung bei Braendgn, die in ihrem Ort entstehen, sich
meistens voellig teilnahmlos verhaelt. Waehrend deutsche
Soldaten oft unter Lebensgefahr belgisches Eigentum vor
der Vernichtung retten, stehen die eigenen Landsleute mit
den Haenden in der Tasche und der Pfeife im Schnabel
untaetig dabei und greifen nur dann widerwillig ein wenig
zu, wenn die Deutschen in nachdruecklichster Weise (Vergl.
den heutigen Bericht ueber den Brand in Ruette) sie dazu
aufmuntern.
Der General-Gouverneur bat sich daher genoetigt ge
sehen, eine Verordnung zuerlassen, wonach jeder, der bei
Braenden oder in sonstigen Faellen gemeinsamer Gefahr
der Aufforderung von Militaerpersouen oder von deutschen
oder belgischen Beboerden oder Beamten zur persoenlichen
Hilfeleistung nicht unverzueglich Folge leistet, mit einer
Geldstrafe bis zu 1000 Mark* oder mit Gefaengnis bis zu
3 Jahren bestraft wird. Auf beide Strafen kann auch neben-
einander erkannt werden. Die Weigerung bleibt straflos,
wenn mit der Hilfeleistung eine erhebliche Gel'ahr fuer
Leib oder Leben des sich Weigernden verbunden sein wuerde.
Todesurteil. Der Militaergouverneur der Provinz Lim
burg, Generalmajor Keim, macht folgendes bekannt
Durch von mir bestaetigtes Feldgerichtsurteil ist der
fruehere belgische Soldat Paul Louis Mertens, aus Lier
bei Antwerpen, wegen Spionage zum Tode verurteilt
worden.
Er hatte in dem bei Lier gelegenen Abschnitte der Ant-
werpener Fortifikation deutsche Feldstellungen abgezeich-
net und versucht, die Zeichnungen sowie eine Notiz ueber