Allerlei aus Belgien. Verordnungen and Bekanntmachungen j für die besetzten Gebiete. beiden Haenden und fuehren uns zurueck auf heimlichen Pfadenzur Heimat. Eine veranstaltete Sammlung fuer erblindete Krie gel- brachte rund 100 M. Moegen alle die grossen und kleinen Gaben einen Teil der Dankbarkeit und Schuld gut machen, die wir den das Licht der Augen entbehrenden Kameraden und Bruedern gegenueber haben. Denn der Krieg ist grausam und nahm ihnen mit dem Licht aucli die Schoenheit der Tage. Graumann. Zurueckgekehrte Fluechtlinge. Aus O s t e n d e wird berichtet, dass jetzt wohl kaum eine Woche vorbeigeht, in der nicht im Oktober 1914 gefluechtete Ostender aus dem Ausland zurueckkehren. Sie sehen nicht schlecht aus, schreibt die VI. Post von ihnen, aber alle beklagen es nun sehr, ihr Land verlassen zu haben. Sie haben harte Worte fuer die Herren in Le Havre, die bei dem Einruecken der Deutschen, die Leute in dem Wahn Hessen, dass der Feind mit allen Greueln, Totschlag und Dieb- stahl im Lande hausen und die Bevoelkerung nach Deutschland abfuehren wuerde. Warum, so fragen sie, konnte die Regierung durch An- schlaege und Bekanntmachungen die Bevoelkerung Ostendes nicht beruhigen, wie das in Bruessel geschah, wo keinem von den Deutschen ein Haar gekruemmt wurde. Aber eine solche Beruhi- gung der Bevoelkerung erschien der Regierung aus politischen Gruenden als nicht wuenschenswert. Sie blieb stumm, und unsere Mitbuerger waren die unschuldigen Opfer. Wie oft haben die Fluechtlinge die Regierendenfuer ihr unzeitiges volksbetruegendes Stillschweigen vermaledeit und mit Recht. Von den 10 000 Einwohnern der fast ganz zerstoerten Stadt Dendermonde sind etwa 8000 zurueckgekehrt. In M e c h e 1 n mit seinen 60 000 Seelen sind noch unge- faehr 18 000 Einwohner abwesend. Daher erklaert sich auch der sehr erhebliche Rueckgang an Geburten, naemlich 526 im Jahre 1915 gegen 857 im vorhergehenden Jahre. Auch die geringeZahl der Ehëschliessungen, 147 gegen 358, ist z. Tl. darauf zurueck- zufuehren. Die teuere Zeit und die Unsicherheit der Zukunft der Maenner spricht hierbei natuerlich auch sehr mit. Wiederbebauung zerstoerter Staedte. Man beschaeftigt sich in Loewen sehr mit dem Plan des Aufbaus der zerstoerten Stadtteile, insbesondere nimmt der Wiederaufbau der Bahnhofsstrasse, die zu dem beruehmten Dom und dem praechtigen Rathaus fuehrt, das Interesse in Anspruch. Die Vlaam. Post warnt dringend vor einem uebereilten Entschluss. Wie einst aus der Verwuestung, die der franzosische Feldherr Villeroy in Bruessel anrichtete, der heutige Grosse Markt, la plus belle place du monde (der schoenste Platz der Welt) wie ihn Viktor Hugo genannt habe, entstanden sei, so muesste aus dem zeitlichen Unglueck fuer Loewen ein gleicher Vorteil gezogen werden. Vom reinen aesthetischen Standpunkt aus sei das Verschwinden der Bahnhofsstrasse kein Verlust. Auch in Dendermonde erwaegt man Plaene zur Wie- derherstellung der Stadt. Sehr bedauerlich aber waere es, wenn dabei die alten Festungsanlagen, wie man vorgeschlagen hat, ganz verschwinden wuerden. Gerade sie geben der Stadt etwas ungemein Reizvolles und koennten in Parkanlagen verwandelt werden, die nicht nur eine Zierde der Stadt sein wuerden,sondern auch als angenehme Spazierwege allen Buergern zu Gute kaemen. Mechelns Möbelindustrie. Wie wir oben schon berichteten, sind etwa 18 000 Bewohner von Mecheln noch ausser Landes. Die Mehrzahl hat in England ein Unterkommen gefunden. Unter ihnen sind viele Arbeiter der Moebelindustrie, die in Mecheln sehr in Bluete stand, so dass vor dem Kriege tagtaeglich ganze Waggonladungen von Moebeln in alle Welt, vor allem aber nach England, gingen. England benutzt nun die Gele- genheit aufs beste. Durch hohe Loehne haelt man die geschick- testen Arbeiter an der Themse fest, sie muessen englische Gesel len und Lehriinge in ihrem Handwerk anlernen, die nun bald auf eigenen Fuessen stehen werden. So wird die beruehmte Mecheln'sche Moebelfabrikation nach England verpflanzt, das sich aus dem bisherigen besten Kunden der belgischen Fabrikan ten allmaehlich in deren Konkurrenten verwandelt. Der Krieg ist fuer Albion doch ueberall ein grosses Geschaeft. Und wenn es den Krieg auch nicht gewinnen wird, so versucht es doch, wenig- stens durch den Krieg zu gewinnen. Verurteilungen wegen Brieftaubenbesitzes. Verschie- dene Feldgerichte bei den Etappen-Kommandanturen muss ten scharfe Strafen wegen verbotenen Brieftauben besitzes (Verordnung des Oberbefehlshabers der 4. Ar mee vom 3. Mai 1915 und Ergaenzungsverordnung vom 10. Oktober 1915) aussprechen. So z. B. verurteilte das Feldgericht der 27. Mob. Et. Komdtr. zu Dendermonde drei Leute zu je 2 Jahren Gefaengnis, zwei Ivlosterbrueder zu 2 Jahren u. 4 bezw 6 Jahren Gefaengnis, ein Taubenbesitzer erhielt 2 Jahre Gefaengnis und eintausend Mark Geldstrafe. Das Feldgericht der Et. Komdtr. Geeraardsbergen verurteilte zwei Arbeiter wegen Verheimlichung von Brief- tauben zu2bezw. 2 '/2 Jahren, das zu Sint Niklaas einen Faerber zu 3 Monaten Gefaengnis. Widerstand gegen eine Militarperson. Durch Urteils- spruch des Feldgerichts bei der Et. Komdtr. Geeraardsber gen vom 12. Januar 1916 wurde gegen einen Arbeiter aus Meerbeke wegen Widerstandes und taetlichen ^ngrilFs auf eine Militaerperson, die sich im Dienst befand, eine Ge- faengnisstrafe von 2 Jahren verhaengt. Hilfeleistung bei Branden. Wir konnten in dieser Zeitung schon oftmals berichten, dass die belgische Bevoel kerung bei Braendgn, die in ihrem Ort entstehen, sich meistens voellig teilnahmlos verhaelt. Waehrend deutsche Soldaten oft unter Lebensgefahr belgisches Eigentum vor der Vernichtung retten, stehen die eigenen Landsleute mit den Haenden in der Tasche und der Pfeife im Schnabel untaetig dabei und greifen nur dann widerwillig ein wenig zu, wenn die Deutschen in nachdruecklichster Weise (Vergl. den heutigen Bericht ueber den Brand in Ruette) sie dazu aufmuntern. Der General-Gouverneur bat sich daher genoetigt ge sehen, eine Verordnung zuerlassen, wonach jeder, der bei Braenden oder in sonstigen Faellen gemeinsamer Gefahr der Aufforderung von Militaerpersouen oder von deutschen oder belgischen Beboerden oder Beamten zur persoenlichen Hilfeleistung nicht unverzueglich Folge leistet, mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Mark* oder mit Gefaengnis bis zu 3 Jahren bestraft wird. Auf beide Strafen kann auch neben- einander erkannt werden. Die Weigerung bleibt straflos, wenn mit der Hilfeleistung eine erhebliche Gel'ahr fuer Leib oder Leben des sich Weigernden verbunden sein wuerde. Todesurteil. Der Militaergouverneur der Provinz Lim burg, Generalmajor Keim, macht folgendes bekannt Durch von mir bestaetigtes Feldgerichtsurteil ist der fruehere belgische Soldat Paul Louis Mertens, aus Lier bei Antwerpen, wegen Spionage zum Tode verurteilt worden. Er hatte in dem bei Lier gelegenen Abschnitte der Ant- werpener Fortifikation deutsche Feldstellungen abgezeich- net und versucht, die Zeichnungen sowie eine Notiz ueber

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Landsturm | 1916 | | pagina 7