Vom und fiir den Landsturm.
Allerlei aus Belgien.
Krankheiten und Wilddiebe unter diesen aufgeraumt.
Fischzuchtanstalten gibt es heute in Bertrix. Bastogne
und Libramont. Viel bedeutender ist dagegen die See-
fischerei, die 1912 mit 453 Schiffen von 8243 Tonnen
Gehalt und einer Besatzung von 2o3g Mann betrieben
wurde. Die Seefischerei geht vor allem auf den
Herings- und Kabeljaufang ans. Der Kabeljaufang, der
noch von 1840 bis 1880 alljahrlich 1,5—2 Millionen kg.
betrug, ist heute ganz bedeutungslos igi2 wurden
2000 kg. heimgebracht. Die Heringsfischerei lieferte
1912 52G 800 kg. Von steigender Bedeutung ist die
sogenannte Ebbe-und-Flut-Fischerei. Ihr lagen 1840
erst 167 Boote ob mit einem Ertrag von 0,66 Millionen
Frank, 1912 dagegen 413 Boote mit 5,7 Millionen
Frank Ertrag. Hauptfischerplatze an der belgischen
Kiiste sind Ostende, Nieupoort, Blankenberghe,
Heyst an der benachbarten französischen Küste vor
allem Diinkirchen.
AUS DER ETAPPE
Belobigungen durch den Herrn Etappen-Inspekteur
Dem Unterofflzier Weinmann und dem Gefreiten
Hansemann 1. Landst. Eskadron XIII. (K. W.j A K's.
spreche ich meine Anerkennung aus, weil es ihnen nach
vielen vergeblichen Nachtpatrouillen in der Nacht vom
10. zum 11. Februar gelungen ist, eine Schmugglerbande
von 7 Mann mit 4 Wagen festzunehmen.
Den Gefr Roesch von derselben Eskadron belobe
ich, weil er mit Hilfe seines Polizeihundes mehrfach Ver-
brecher entlarvt und dadurch zur Aufdeckung des Raub-
mordes in Nederbrakel beigetragen hat.
Den Landslurmleuten Bo eh me und Gollentz
von der 1. Comp. des 1. Ldst. Inf. Ers. Batls. Gent, spreche
ich meine Anerkennung aus, weil sie einen umfangreichen
Metalldiebstahl auf dem Bahnhof Meirelheke verhindert
und die Taeter festgenommen haben.
Wir Barbaren. Es wird durch den Herrn Etappen-
Inspekteur an den Et. Tagesbefehl vom 23. 11. 15 erinnert,
wonach im Etappen-Gebiet, Abholzungen, durch die ein
landschaftliches Bild zerstoert wird, vollstaendige Nieder-
legung von Strassenalleen und das Faellen von Baeumen,
die durch ihr Alter oder als Wahrzeichen der Gegend
bemerkenswert sind, verboten werden. In zweifelhaften
Faellen ist bei der Et. Insp anzufragen.
Fahrplananderung. Am 1. Maerz ist ein neuer Fahr-
plan fuer das besetzte westLiche Gebiet erschienen. Der
neue Fahrplan sieht auf den belgischen Strecken erhebliche
Verbesserungen durch Schaffung neuer Anschluesse und
nicht unwesentliche Zugvermehrungen vor, die der stei-
genden Zunahme des Verkehrs gebuehrend Rechnung
tragen.
AUS DEM GENERAL-GOUVERNEMENT.
Belobigungen. Durch aussergewoehnliche Aufmerk-
samkeit (ersab als Posten an einer Bahnueberfuehrung auf
groessere Entfernung einen weissen Punkt auf dem Geleise)
entdeckte der Landstm. Pieroth, 2. Ivomp. Batl.
Kreuznach, einen Schienenbruch und brachte eine
Maschine kurz vor der gefaehrlichen Stelle zum Halten.
Durch grosse Umsicht und Ausdauer gelang es dem
Unterofflzier G a u 1 3. Komp. Batl. Worms, in Bouil
lon mehrfach Schmuggler festzunehmen und der Bestrafung
zuzufuehren.
Eine Jagdschutzpatrouille, bestehend aus dem Gefr.
Danggries (Batl. Amberg, 4. Komp.), dem Gefr.
Karb und dem Ulan Brei nig (Landw. Ulan Eskdr. 7)
steilte bei Koningsloo in der Nacht drei Wilderer, von
denen einer ein Gewehr trug. Da diese trotz des Halterufs
flohen, auch das Gewehr nicht fortwarfen, gab die Pa
trouille 2 Schuss ab, durch die ein Belgier getoetet und ein
zweiter schwer verletzt wurde Der dritte entkam, konnte
jedoch noch in derselben Nacht verhaftet werden. Die
Patrouille hat sich also durch tatkraeftiges, entschlossenes
und umsichtiges Verhalten ausgezeichnet.
Der Landstm. P 0 1 p i t z, 2. Komp. Batl. Dresden,
rettete mit eigener Gefahr am Kanal Charleroi-Bruessel
einen Belgier, der schwer betrunken ins Wasser
gefallen war.
Bestrafung. Musketier B. des Res. Inf. Regts Nr...
hatte entgegen wiederholtem Verbot seinen Angehoerigen
briefliche Mitteilungen ueber wichtige Vorgaenge im Felde
gemacht. Er ist kriegsgerichtlich wegen schweren Unge-
horsams zu drei Monaten Gefaengnis verurteilt worden.
Militar-Kanal-Direktion. Vom 15. Februar ab ist eine
Militaer-Kanal-Direktion errichtet, die der Militaer General-
Direktion der Eisenbahnen, Bruessel, angegliedert ist. Ihr
ist die einheitliche Regelung des Transportdienstes auf den
Wasserstrassen im Operations- und Etappengebiet der fuer
sie in betracht kommenden Armeen und der Ausbau dieser
Wasserstrassen ue'bertragen. Kanalbetriebs- und Hafen-
aemter sind ihr unterstellt.
Verurteilung von belg. Geistlichen. Vor dem Feld-
gericht des Gouvernementsgerichts Bruessel hatten sich
juengst zwei belgische Geistliche zu verantworten, die des
versuchten Kriegsverrats,begangen durch die versuchte Zu-
fuehrung von Mannschaften zum belgischen Heere, ange-
klagt waren. Es waren das der Vikar Bos tee Is von Etter-
beek-Bruessel und der Geistliche Pierlot-Namur. Sie stan
den in Verbindung mit einer zu diesem Zweck geschafFenen,
ueber das ganze Land verbreiteten Organisation. Sie gaben
mach ihrem eigenen Gestaendnis) jungen Leulen, die sich an
sie wandten,die Mittel und Wege an,wie sie zum belgischen
Heere gelangen konnten. Bosteels hat sogar Leute zum
Eintritt in das Heer aufgefordert. Da es nicht nachgewiesen
werden konnte, dass irgendeiner dieser jungen Maenner
das belgische Heer erreicht haette, wurden die Angeklagten
nur wegen versuchten Kriegsverrats verurteilt und zwar
Bosteels zu zwoelf Jahren und Pierlot zu sechs .Tahren und
einem Monat Zuchthaus.
Die harten Strafen sind wohl verdient. Die belgische
Geistlichkeit hat sich von vornherein, hauptsaechlich durch
Fanatisierung der Massen, vielzuviel in den Krieg zwischen
den Voelkern hineingemischt. Und wenn sie jetzt durch
Handlungen, wie die oben geschilderten, ihre Vaterlands-
liebe beweisen will, so meinen wir, dass sie die viel, viel
besser zeigen kann, wenn sie sich etwas ernsthafter um die
geistige und sittliche Hebung der ihnen anvertrauten Seelen
bemuehen wuerde. Donn da hapert 's doch noch ganz
gewaltig
Ein Kaufmann und ein Student, beide aus Namur, die
mit Pierlot in Verbindung standen, erhielten 6 bezw.
4 Jahre Zuchthaus.
Noch eine Kriegsverratsorganisation. Bereits im
Sommer 1915 waren zwei Mitglieder einer Kriegsverratsor
ganisation in Bruessel verurteilt worden; der eine zum
Tode, der andere zu 5 Jahren Zuchthaus, waehrend es dem
Leiter der Gesellschaft, dem Abbé de Longueville, gelang
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