yom und fiir den Landsturm. I
I Verordnungen und Bekanntmachun^en"!
jfiir die besetzten Gebiete. I
Allerlei Fröhliches für die j
Landsturm=Wachstuben j
AUS DER ETAPPE
Belobigung. 2. Juni.
Ich spreche dem Gefr. Mueller von der 2. Komp.
Landst. Inf. Batl. Marburg fuer sein entschlossenes
Verhalten bei der Festnalune von Fleisehsnh muggier n rnnine
Anerkennung aus.
Kölnische Zeitung. Wie von der Koeln. Volkszeitung
wird nunmehr audi von der Roelnischen Zeitung
vom 1. Juli ab eine zusammenfassende einmal taeglich er-
scheinende Tagesausgabe fuer das Feld herausgegeben
werden.
Der Preis betraegt montl. 2,00 M vierteljaehrlich 0,00 M
bei Bezug durch die Expedition und 2,50 M bezw. 7,50 M
(ausschl L msclilaggebuehr) bei Lieferung durch die Post
im Einzelverkauf 10 Pfg. fuer die Nummer.
Sammeln von Linden und KamiilenblOten. Alle For-
mationen werden darauf hingewiesen, dass auch in diesem
Jahre das Einsammeln der Linden- und echten Kamillen-
blueten (oline Kraut) in grossem Umfange erwuenscht ist.
Das Sammeln darf nur bei trockenem Wetter erfolgen, das
Trocknen muss in einem luftigen Raume (Hausboden) ge-
schehen. Die getrockneten Blueten sind an das Et. Sani-
taetsdep. in Gent abzuliefern, das in alien Zweifelsfaellen
Auskunft erteilt.
AUS DEM GENERAL-GOUVERNEMENT.
Belobigungen. Kohlendiebe. Der Landsturmmann
1 li u m nun, 1 Komp 2. Ldst. I B. R e g e n s b u r g,
ueberrasehte drei Belgier bei einem Kohlendiebstahl auf i
dem Bahnhof Ghatelineau. Sie ergriffen die Flucht und da
sie auf die Haltrufe nicht stellen blieben, machte Th. in
rechtmaessiger Ausuebung seines Dienstes von der Schuss-
wache Gebrauch und verwundete einen der Diebe, der fest-
genommen wurde.
L e bensrettun g. An dem Rettungswerk fuer eine
Belgierin, die in selbstmoederischer Absicht in die hoch-
gehenden Fluten der Maas gesprungen war, hat der
Landw. .Gefr. Kettnaker, beim Hafenamt Luettich,
in hervorragender Weise Anteil genommen und die Rettung
der Person unter eigener Lebensgefahr ermoeglicht.
Erfolgreiche Taetigkeit Dem Husar Sqhroe-
de r (2. Ldst. Esk. XI. A. K.), der als Getreidekon trollen r
in der Provinz Hennegau taetig war, ist es gelungen, in
seinem Bezii'k ueber die aus der Vorabschaetzung sich
ergebenden Vorraete hinaus die ganz aussergewoehnliche
Mengevon 172 040 kg Weizen zu ermitteln und fuer die
allgemeine Ernaehrung siclier zu stellen.
B a h n s c li u t z. Der Herr Generalgouverneur konnle
zahlreichen Landsturmleuten wegen ihres umsichtigen und
sachgemaessen Verhaltens bei Verhuetung von Eisenbahn-
unfaellen seine Anerkennung aussprechen.
Frühkartoffeln. Die Ernte der Fruehkartoffeln darf
nacli einer Verordnung der Etappen-Inspektion l nicht vor
dem l./Vir, der Verkauf an die Zivilbevoelkerung nicht vor
dem 10./V11 beginnen.Der Verkaufspreis an den Verbraucher
darf einschliesslich aller Kosten 20 Frs. fuer 100 kg nicht
uebersteigên.
Verurteilung von Spionen. Fin Kaufmannsgehuelfe,
ein Kellner und eine Schneiderin. saemtlich aus Verviers,
hatten 1 ruppenbewegungen auf der Eisenbahn beobachtet
und ill re Beobachtungen dem feindlichen Nachrichtendienst
gegen Bezahlung uebermittelt. Sie wurden durch Urteil des
Feldkriegsgerichts Luettich vom 11/12 Mai ds. J. zum Tode
verurteilt, das Urteil ist an den ersten beiden vollstreckt,
die Strafe gegen die letztere im Gnadenwege in lebenslaeng-
liches Zuchthaus umgewandelt, worden.
Auch die Mutter des Kaufmannsgehuelfen hatte ihrem
Sohne bei seiner Spionagetaetigkeit Beistand geleistet, sie
wurde unter Annahme eines minder schweren Falies zu
10 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Bestrafung wegen versuchter Abwanderung. Fuenf
Personen, darunter drei Schueler, die versucht hatten. die
Grenze nach Holland zu ueberschreiten, um zum belgischeu
Jleere_zugehen, wurderTvom Feldgericlit zu Bruessel zu
Gefaengnisstrafen von 37 Monaten wegen Zuwiderhand-
lung gegen das Verbot der Abwanderung wehrfaehiger Bel-
gier verurteilt. Drei von ihnen werden ausserdcn nach
Strafverbuessung in Kriegsgefangenschaft abgefuehrt.
EineReihe von Personen, die die Beschuldigten bei
ihrem Vorhaben beguenstigt oder zur Abwanderung aufge-
fordert hatten, erhielten Gefaengnisstrafen von 27 Mona
ten, einige kamen mit Geldstrafen da von.
Immer noch Brieftauben. Von den Feldgerichten ver-
schiedener Etappen-Kommandanturen u. a. in Kortrijk,
Lokeren, jAalst wurden verschiedene Belgier mit emptind-
lichen Gefaengnisstrafen belegt, weil sie des Brieftauben-
haltens ueberfuehrt worden waren
Verordnung betreffend Versammlungen und Vereine.
Enter Aufhebung der Verordnung, betreffend Versammlun
gen und politische Vereine, vom 10. 1 15, ist am 26. Mai
fuer das General Gouvernement folgende neue Verordnung
erlassen worden
Versammlungen unter freiem Himmel sind verboten.
Oeffentliche Versammlungen siud verboten, wenn in
ihnen politische Angelegenheiten eroertert und beraten
werden sollen. In allen anderen Faellen beduerfen sie der
vorherigen Genehmigung.
Private Versammlungen beduerfen ebenfalls der vor
herigen Genehmigung. Statt der Genehmigung genuegt die
vorherige Ammeldung, wenn es sich um Versammlungen
zu rein kirchlichen, beruflichen, geselligen, wissenschaft-
lichen oder kuenstlerischen Zwecken handelt.
Versammlungen zu gottesdienstiichen Zwecken und
Sitzungen von Behoorden innerhalb ihrer Zustaendigkeitbe-
duerfen weder der Genehmigung noch der Anmeldung.
Alle Klubs und Vereine zu politischen Zwecken oder
zur Besprechung politischer Angelegenheiten sind geschlos-
sen. Neubildung soldier Klubs und Vereine ist verboten.
Strafbar sind Leiter, Gruenderund Mitglieder dieser Vereine.
Lebertretungen dieser Verordnung werden mit Ge-
faengnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark
bestiaft. Beide Straten koennen auch nebeneinander vor-
haengt werden.
Der Kronleuc liter der Frau Suchomlinow.
Zu der Skandal-Affaere des russischen Exkriegsministers Suchom
linow weiss der Krakauer Ezas folgende interessante Episode
zu erzaehlen
Von den skandaloesen Bestechungen des russischen Kriegs-