yom und fiir den Landsturm. I I Verordnungen und Bekanntmachun^en"! jfiir die besetzten Gebiete. I Allerlei Fröhliches für die j Landsturm=Wachstuben j AUS DER ETAPPE Belobigung. 2. Juni. Ich spreche dem Gefr. Mueller von der 2. Komp. Landst. Inf. Batl. Marburg fuer sein entschlossenes Verhalten bei der Festnalune von Fleisehsnh muggier n rnnine Anerkennung aus. Kölnische Zeitung. Wie von der Koeln. Volkszeitung wird nunmehr audi von der Roelnischen Zeitung vom 1. Juli ab eine zusammenfassende einmal taeglich er- scheinende Tagesausgabe fuer das Feld herausgegeben werden. Der Preis betraegt montl. 2,00 M vierteljaehrlich 0,00 M bei Bezug durch die Expedition und 2,50 M bezw. 7,50 M (ausschl L msclilaggebuehr) bei Lieferung durch die Post im Einzelverkauf 10 Pfg. fuer die Nummer. Sammeln von Linden und KamiilenblOten. Alle For- mationen werden darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahre das Einsammeln der Linden- und echten Kamillen- blueten (oline Kraut) in grossem Umfange erwuenscht ist. Das Sammeln darf nur bei trockenem Wetter erfolgen, das Trocknen muss in einem luftigen Raume (Hausboden) ge- schehen. Die getrockneten Blueten sind an das Et. Sani- taetsdep. in Gent abzuliefern, das in alien Zweifelsfaellen Auskunft erteilt. AUS DEM GENERAL-GOUVERNEMENT. Belobigungen. Kohlendiebe. Der Landsturmmann 1 li u m nun, 1 Komp 2. Ldst. I B. R e g e n s b u r g, ueberrasehte drei Belgier bei einem Kohlendiebstahl auf i dem Bahnhof Ghatelineau. Sie ergriffen die Flucht und da sie auf die Haltrufe nicht stellen blieben, machte Th. in rechtmaessiger Ausuebung seines Dienstes von der Schuss- wache Gebrauch und verwundete einen der Diebe, der fest- genommen wurde. L e bensrettun g. An dem Rettungswerk fuer eine Belgierin, die in selbstmoederischer Absicht in die hoch- gehenden Fluten der Maas gesprungen war, hat der Landw. .Gefr. Kettnaker, beim Hafenamt Luettich, in hervorragender Weise Anteil genommen und die Rettung der Person unter eigener Lebensgefahr ermoeglicht. Erfolgreiche Taetigkeit Dem Husar Sqhroe- de r (2. Ldst. Esk. XI. A. K.), der als Getreidekon trollen r in der Provinz Hennegau taetig war, ist es gelungen, in seinem Bezii'k ueber die aus der Vorabschaetzung sich ergebenden Vorraete hinaus die ganz aussergewoehnliche Mengevon 172 040 kg Weizen zu ermitteln und fuer die allgemeine Ernaehrung siclier zu stellen. B a h n s c li u t z. Der Herr Generalgouverneur konnle zahlreichen Landsturmleuten wegen ihres umsichtigen und sachgemaessen Verhaltens bei Verhuetung von Eisenbahn- unfaellen seine Anerkennung aussprechen. Frühkartoffeln. Die Ernte der Fruehkartoffeln darf nacli einer Verordnung der Etappen-Inspektion l nicht vor dem l./Vir, der Verkauf an die Zivilbevoelkerung nicht vor dem 10./V11 beginnen.Der Verkaufspreis an den Verbraucher darf einschliesslich aller Kosten 20 Frs. fuer 100 kg nicht uebersteigên. Verurteilung von Spionen. Fin Kaufmannsgehuelfe, ein Kellner und eine Schneiderin. saemtlich aus Verviers, hatten 1 ruppenbewegungen auf der Eisenbahn beobachtet und ill re Beobachtungen dem feindlichen Nachrichtendienst gegen Bezahlung uebermittelt. Sie wurden durch Urteil des Feldkriegsgerichts Luettich vom 11/12 Mai ds. J. zum Tode verurteilt, das Urteil ist an den ersten beiden vollstreckt, die Strafe gegen die letztere im Gnadenwege in lebenslaeng- liches Zuchthaus umgewandelt, worden. Auch die Mutter des Kaufmannsgehuelfen hatte ihrem Sohne bei seiner Spionagetaetigkeit Beistand geleistet, sie wurde unter Annahme eines minder schweren Falies zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Bestrafung wegen versuchter Abwanderung. Fuenf Personen, darunter drei Schueler, die versucht hatten. die Grenze nach Holland zu ueberschreiten, um zum belgischeu Jleere_zugehen, wurderTvom Feldgericlit zu Bruessel zu Gefaengnisstrafen von 37 Monaten wegen Zuwiderhand- lung gegen das Verbot der Abwanderung wehrfaehiger Bel- gier verurteilt. Drei von ihnen werden ausserdcn nach Strafverbuessung in Kriegsgefangenschaft abgefuehrt. EineReihe von Personen, die die Beschuldigten bei ihrem Vorhaben beguenstigt oder zur Abwanderung aufge- fordert hatten, erhielten Gefaengnisstrafen von 27 Mona ten, einige kamen mit Geldstrafen da von. Immer noch Brieftauben. Von den Feldgerichten ver- schiedener Etappen-Kommandanturen u. a. in Kortrijk, Lokeren, jAalst wurden verschiedene Belgier mit emptind- lichen Gefaengnisstrafen belegt, weil sie des Brieftauben- haltens ueberfuehrt worden waren Verordnung betreffend Versammlungen und Vereine. Enter Aufhebung der Verordnung, betreffend Versammlun gen und politische Vereine, vom 10. 1 15, ist am 26. Mai fuer das General Gouvernement folgende neue Verordnung erlassen worden Versammlungen unter freiem Himmel sind verboten. Oeffentliche Versammlungen siud verboten, wenn in ihnen politische Angelegenheiten eroertert und beraten werden sollen. In allen anderen Faellen beduerfen sie der vorherigen Genehmigung. Private Versammlungen beduerfen ebenfalls der vor herigen Genehmigung. Statt der Genehmigung genuegt die vorherige Ammeldung, wenn es sich um Versammlungen zu rein kirchlichen, beruflichen, geselligen, wissenschaft- lichen oder kuenstlerischen Zwecken handelt. Versammlungen zu gottesdienstiichen Zwecken und Sitzungen von Behoorden innerhalb ihrer Zustaendigkeitbe- duerfen weder der Genehmigung noch der Anmeldung. Alle Klubs und Vereine zu politischen Zwecken oder zur Besprechung politischer Angelegenheiten sind geschlos- sen. Neubildung soldier Klubs und Vereine ist verboten. Strafbar sind Leiter, Gruenderund Mitglieder dieser Vereine. Lebertretungen dieser Verordnung werden mit Ge- faengnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark bestiaft. Beide Straten koennen auch nebeneinander vor- haengt werden. Der Kronleuc liter der Frau Suchomlinow. Zu der Skandal-Affaere des russischen Exkriegsministers Suchom linow weiss der Krakauer Ezas folgende interessante Episode zu erzaehlen Von den skandaloesen Bestechungen des russischen Kriegs-

Digitaal krantenarchief - Stadsarchief Aalst

Landsturm | 1916 | | pagina 7