Verordnungen und Bekanntmachungen ftir die besetzten Gebiete. Allerlei Fröhïiches "für die j Landsturm=Wachstuben Zur Naturgeschichte des Landsturms. Die Fleischversorgung in Gent. In Ergaenzung unseres Artikels in voriger Nummer erfahren wir ueber die Fleisch versorgung in Gent folgendes Es werden den Genter Schlachtern woechentlich 110 Stueck Grossvieh und 70 Schweine luer die Volksernaeh- rung zur Verfuegung gestellt. Das Vieh kommt auf Anord- nung der deutschen Behoerde aus den 26 Gemeinden des Genter Kommandantur-Gebiets und wird von einem beson- deren Sachverstaendigen gemustert. Den Viehzuchtern wird ein von der deutschen Beboerde fruelier veroeffentlicher Einheitspreis bezahlt. Wenn die Zuechter sich weigern, das ausgesuchte Vieh zu liefern, so wird es zwangsweise re- quiriert. Die Suppenempfaenger, also die aermeren Leute, werden angewiesen, ihre Fleischkarten dem Kuechenausschusse auszuhaendigen diejenigen, die ihre Mahlzeiten in einer Pension einnehmen, muessen diese Karten dort abgeben. Die Gasthausbesitzer erhalien nur noch Fleischkarten fuer ihre Familienmitglieder und ihr Personal die Zureisenden koennen somit keine Fleischgerichte mehr in den-Genter Restaurationen beanspruchen. Kartoffelversorgung. Schon jetzt haben verschiedene Staedtc, genannt werden u. a. Nijvel und Eekloo, mit den Landwirten in ihrer Umgebung Vertraege abgeschlossen, in denen sich die Orte verpflichten, die von letzteren ange- bauten KartoiFelmengen zum Marktpreis abzunehmen. So werden die Bauern zum KartofFelanbau ermutigt. die Staedtc selbst aber haben ihren Bedarf auf bequemste Weise sichergestellt. Sammlungen und Veranstaltungen zu wohltatigen Zwecken insbesondere fuer Kriegsgefangene beduerfen der Genehmigung der Etappen-Inspektion (ausgenommen sind die ueblichen kirchlichen Kollekten). Die Hoehe der eingekommenen Betraege und ihre Ver- wendung ist binnen einer Woche nach Abschluss der ge- nehmigten Veranstaltung, auf Verlangen unter Vorlegung von Belegen, der zustaendigen Kommandantur anzuzeigen. Verbotener Waffenbesitz. Ein Zechenarbeiter wurde wegen verbotenen Waffenbesitzes vom Feldgericht Ct e n t zum T o d e verurteilt. Das Urteil ist am 28. Maerz durcli Erschiessen vollstreckt worden. Kriegsverrat. I. Durch Urteil desFeldgerichts Brues- sel vom 2. 3. 1916 wurde die Verkaeuferin Gabrielle Petit aus Molenbeek wegen Kriegsverrats, began gen'durch Spio nage, zum T o d e verurteilt. Die Beschuldigde Petit hat nach eigenem Gestaendnis gegen hohe Bezahlung einen Eisenbahn-Spionagedienst ein- gerichtet und mehrere Monate hindurch die durch ihre angestellten Spaeher gelieferten Berichte dem feindlichen Nachrichtendienste uebermittelt. Das Urteil wurde an ihr vollzogen. II. Durch feldgerichtliches Urteil vom 16. 3. 1916 wur de die berufslose Louise de Bettignieaus Lille wegen Kriegs verrats, begangen durch Spionage, zum Tode verurteilt. Die Beschuldigte de Bettignies war nach ihrem eigenen Gestaendnis, angeblich ohne Bezahlung, monatelang im fremden Nachrichtendiensf als Spionin taetig. Ihre Strafe wurde im Gnadenwege in lebenslaeng- 1 i c h e s Zuchthaus umgewandelt. Ferner wurde eine Schneiderin aus Roubaix und ein Taxameterbesitzer aus Audenwaerde wegen Beistandslei- stungzur Spionage zu je 15 Jaliren Zuchthaus und ein Tage- loehner aus Bruessel wegen fortgesetzten Brief- und Perso- nenschmuggels zu 2 Jahren 3 Monaten Gefaengnis verur teilt. Störung einer Fernsprechleitung. Auf dem Grundge- biet der Gemeinde_Gxyseghem wurde die Fernsprechleitung von Aalst-Audegem durch Drahtdiebstahl gestoert. Durch das A. O. K. 4 wurde der Gemeinde eine Busse von 1500 M auferlegt. Die Regelung der Bierversorgung. Der Herr General- gouverneur erlaesst fuer das Gebiet des General-Gouverne- ments nachstehende Verordnung Um eine geregelte Bierversorgung der Zivilbevoelke- rungzu gewaehrleisten, bestimme ich Folgendes Es wird eine dem Verwaltungschef unterstellte „Braue- rie:Kontrollstelle mit dem Sitz in Bruessel gebildet, deren Mitglieder vom Verwaltungschef ernannt werden. Die Brauerei-Kontrollstelle hat das Recht, alle zur Regelung einer geordneten Bierversorgung erforderlichen Massnahmenzu treffen, insbesondere a) Feststellungen der vorhandenen, sowie sonst zu Brauzwecken verwendbaren Rohmaterialien vorzunehmen, die hierzu erforderlichen Auskuenftezu verlangen und deren Richtigkeit nachzupruefen. b) Anweisungen ueber die Menge der von den Braue- reien zu verarbeitenden Rohmaterialien zu erteilen, c) Anordnungen ueber die Verteilung der den Braue- reien zuzufuehrenden Rohstofle zu erlassen, d) im Interesse einer gleichmaessigen Versorgung der Brauereien mit Rohstolfen, Ueberweisungen von Rohmate rialien von einer Brauerei an andere gegen angemessene Entschaedigung vorzunehmen, und zu diesem Zwecke die zu ueberweisenden Rohmaterialien noetigen Falls zu be- schlagnahmen, e) Vorschriften ueber den Iloechstgehalt des Bieres zu erlassen. Der Landsturmmann. Der Landsturmmann lebt hauptsaechlich in den Etappenge- bieten und haelt sich dort mit Vorliebe an den Bahndaemmen auf. Im Westen gedeiht er besser als im Osten, weil fuer ihn hier die Luft nicht so dick ist. Die Landesbewohner betrachten ihn als Landplage, aber sie haben noch kein Mittel gefunden, um ihn zuveRreiben. Ob er gefaehrlich ist, wissen sie so recht nicht, doch hueten sie sich, ihn'zu reizen. Er seinerseits versucht,wenigstens mit der besseren Haelfte der Bevoelkerung auf gutem Fusse zu leben, was auch oft von ihr dankbar anerkannt wird. Er isst gern gut und reichlich, fehlt eins von beiden, so knurrt er und schimpft gewaltig auf die Kuechenhammel und Kuechenhengste, obgleich es gar kein Pferde- und Hammelfleisch gibt. Das Schimpfen muss aber recht gesuild sein, denn er wird alle Tage dicker. Er trinkt auch gern, aber es hielt schwer, ihn an die heimische Biergetraenke zu gewoehnen. Weil er sich aber rechte Muehe gab, geht's nun schon besser Leichterging das mit dem Wein, doch der ist jetzt alle. Mit Recht huetet er sich, Was ser zu trinken, denn das ist in Flandern meist sehr schlecht. Seine Vorgesetzten haben ihn ermahnt, es nur gekocht zu

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Landsturm | 1916 | | pagina 7