Verordnungen und Bekanntmachungen
ftir die besetzten Gebiete.
Allerlei Fröhïiches "für die j
Landsturm=Wachstuben
Zur Naturgeschichte des Landsturms.
Die Fleischversorgung in Gent. In Ergaenzung unseres
Artikels in voriger Nummer erfahren wir ueber die Fleisch
versorgung in Gent folgendes
Es werden den Genter Schlachtern woechentlich 110
Stueck Grossvieh und 70 Schweine luer die Volksernaeh-
rung zur Verfuegung gestellt. Das Vieh kommt auf Anord-
nung der deutschen Behoerde aus den 26 Gemeinden des
Genter Kommandantur-Gebiets und wird von einem beson-
deren Sachverstaendigen gemustert. Den Viehzuchtern wird
ein von der deutschen Beboerde fruelier veroeffentlicher
Einheitspreis bezahlt. Wenn die Zuechter sich weigern, das
ausgesuchte Vieh zu liefern, so wird es zwangsweise re-
quiriert.
Die Suppenempfaenger, also die aermeren Leute, werden
angewiesen, ihre Fleischkarten dem Kuechenausschusse
auszuhaendigen diejenigen, die ihre Mahlzeiten in einer
Pension einnehmen, muessen diese Karten dort abgeben.
Die Gasthausbesitzer erhalien nur noch Fleischkarten fuer
ihre Familienmitglieder und ihr Personal die Zureisenden
koennen somit keine Fleischgerichte mehr in den-Genter
Restaurationen beanspruchen.
Kartoffelversorgung. Schon jetzt haben verschiedene
Staedtc, genannt werden u. a. Nijvel und Eekloo, mit den
Landwirten in ihrer Umgebung Vertraege abgeschlossen,
in denen sich die Orte verpflichten, die von letzteren ange-
bauten KartoiFelmengen zum Marktpreis abzunehmen. So
werden die Bauern zum KartofFelanbau ermutigt. die
Staedtc selbst aber haben ihren Bedarf auf bequemste Weise
sichergestellt.
Sammlungen und Veranstaltungen zu wohltatigen
Zwecken insbesondere fuer Kriegsgefangene beduerfen der
Genehmigung der Etappen-Inspektion (ausgenommen sind
die ueblichen kirchlichen Kollekten).
Die Hoehe der eingekommenen Betraege und ihre Ver-
wendung ist binnen einer Woche nach Abschluss der ge-
nehmigten Veranstaltung, auf Verlangen unter Vorlegung
von Belegen, der zustaendigen Kommandantur anzuzeigen.
Verbotener Waffenbesitz. Ein Zechenarbeiter wurde
wegen verbotenen Waffenbesitzes vom Feldgericht Ct e n t
zum T o d e verurteilt. Das Urteil ist am 28. Maerz durcli
Erschiessen vollstreckt worden.
Kriegsverrat. I. Durch Urteil desFeldgerichts Brues-
sel vom 2. 3. 1916 wurde die Verkaeuferin Gabrielle Petit
aus Molenbeek wegen Kriegsverrats, began gen'durch Spio
nage, zum T o d e verurteilt.
Die Beschuldigde Petit hat nach eigenem Gestaendnis
gegen hohe Bezahlung einen Eisenbahn-Spionagedienst ein-
gerichtet und mehrere Monate hindurch die durch ihre
angestellten Spaeher gelieferten Berichte dem feindlichen
Nachrichtendienste uebermittelt.
Das Urteil wurde an ihr vollzogen.
II. Durch feldgerichtliches Urteil vom 16. 3. 1916 wur
de die berufslose Louise de Bettignieaus Lille wegen Kriegs
verrats, begangen durch Spionage, zum Tode verurteilt.
Die Beschuldigte de Bettignies war nach ihrem eigenen
Gestaendnis, angeblich ohne Bezahlung, monatelang im
fremden Nachrichtendiensf als Spionin taetig.
Ihre Strafe wurde im Gnadenwege in lebenslaeng-
1 i c h e s Zuchthaus umgewandelt.
Ferner wurde eine Schneiderin aus Roubaix und ein
Taxameterbesitzer aus Audenwaerde wegen Beistandslei-
stungzur Spionage zu je 15 Jaliren Zuchthaus und ein Tage-
loehner aus Bruessel wegen fortgesetzten Brief- und Perso-
nenschmuggels zu 2 Jahren 3 Monaten Gefaengnis verur
teilt.
Störung einer Fernsprechleitung. Auf dem Grundge-
biet der Gemeinde_Gxyseghem wurde die Fernsprechleitung
von Aalst-Audegem durch Drahtdiebstahl gestoert. Durch
das A. O. K. 4 wurde der Gemeinde eine Busse von 1500 M
auferlegt.
Die Regelung der Bierversorgung. Der Herr General-
gouverneur erlaesst fuer das Gebiet des General-Gouverne-
ments nachstehende Verordnung
Um eine geregelte Bierversorgung der Zivilbevoelke-
rungzu gewaehrleisten, bestimme ich Folgendes
Es wird eine dem Verwaltungschef unterstellte „Braue-
rie:Kontrollstelle mit dem Sitz in Bruessel gebildet, deren
Mitglieder vom Verwaltungschef ernannt werden.
Die Brauerei-Kontrollstelle hat das Recht, alle zur
Regelung einer geordneten Bierversorgung erforderlichen
Massnahmenzu treffen, insbesondere
a) Feststellungen der vorhandenen, sowie sonst zu
Brauzwecken verwendbaren Rohmaterialien vorzunehmen,
die hierzu erforderlichen Auskuenftezu verlangen und deren
Richtigkeit nachzupruefen.
b) Anweisungen ueber die Menge der von den Braue-
reien zu verarbeitenden Rohmaterialien zu erteilen,
c) Anordnungen ueber die Verteilung der den Braue-
reien zuzufuehrenden Rohstofle zu erlassen,
d) im Interesse einer gleichmaessigen Versorgung der
Brauereien mit Rohstolfen, Ueberweisungen von Rohmate
rialien von einer Brauerei an andere gegen angemessene
Entschaedigung vorzunehmen, und zu diesem Zwecke die
zu ueberweisenden Rohmaterialien noetigen Falls zu be-
schlagnahmen,
e) Vorschriften ueber den Iloechstgehalt des Bieres zu
erlassen.
Der Landsturmmann.
Der Landsturmmann lebt hauptsaechlich in den Etappenge-
bieten und haelt sich dort mit Vorliebe an den Bahndaemmen auf.
Im Westen gedeiht er besser als im Osten, weil fuer ihn hier die
Luft nicht so dick ist.
Die Landesbewohner betrachten ihn als Landplage, aber sie
haben noch kein Mittel gefunden, um ihn zuveRreiben. Ob er
gefaehrlich ist, wissen sie so recht nicht, doch hueten sie sich,
ihn'zu reizen. Er seinerseits versucht,wenigstens mit der besseren
Haelfte der Bevoelkerung auf gutem Fusse zu leben, was auch
oft von ihr dankbar anerkannt wird.
Er isst gern gut und reichlich, fehlt eins von beiden, so
knurrt er und schimpft gewaltig auf die Kuechenhammel und
Kuechenhengste, obgleich es gar kein Pferde- und Hammelfleisch
gibt. Das Schimpfen muss aber recht gesuild sein, denn er wird
alle Tage dicker. Er trinkt auch gern, aber es hielt schwer, ihn
an die heimische Biergetraenke zu gewoehnen. Weil er sich aber
rechte Muehe gab, geht's nun schon besser Leichterging das mit
dem Wein, doch der ist jetzt alle. Mit Recht huetet er sich, Was
ser zu trinken, denn das ist in Flandern meist sehr schlecht.
Seine Vorgesetzten haben ihn ermahnt, es nur gekocht zu