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a Aus unseren Tagen 1
Verordnungen und 1
Bekanntmachungen 1
viel wie der einzelne in der Heimat fast ebensoviel
taeglich wie der einzelne in der Heimat fuer die ganze
Woche. Darum mahnt von der Uebersendung dieser
Nahrungsmittel dringend ab. Es bleiben noch genug
andere Sachen uebrig, die Gebern und Empfaengern
das Herz erfreuen.
o
Der .Urlauber.
Alle nennen sie ihn den Urlauber, obgleich er seit
den vierzehn Monaten, die er im Felde ist, noch niemals
Urlaub gehabt hat. Und das nicht deshalb, weil er etwa
unabkömmlich ware, nicht zu ersetzen. Im Gegenteil. Er
hatte schon zweimal, dreimal fahren können, wenn er
nur den Mund aufgetan hatte. Der Kompaniefuehrer hat
ihn gern, der Feldwebel bedenkt ihn weniger mit Strenge,
die Kameraden steckeh ihm einen guten Teil ihrer Lie-
besgaben zu. Denn, so wenig sich Elias Erasmus auf an-
dern Platzen als absonderlich tauglich erwies, seinen jet-
zigen Posten fuellt er voll und ganz aus auf der
Kompanie-Schreibstube, irgendwo in der flandrischen
Etappe. Wer hier auf Urlaub fahren will, weiss, dass er
das nicht ohne Elias Erasmus kann. Der schreibt den
Urlaubsschein, der stellt die Fahrscheine aus. Langsam,
sauber, mit Liebe. Der ganze Fahrplan, einschliesslich
der neuesten Aenderungen, steekt in seinem merkwuerdig
runden Kopf. Du fahrst besser ueber Halle an der
Saaie sagt er vaterlich. Nein, fahr nur morgen
abend, der Fruehzug hat nicht sogleich Anschluss in
Köln. Wer in aller Welt verfuegt ueber diese geo-
graphischen KenntnisseSoso, aus Kiekebusch bist
Du. Zehn Uhr dreissig morgen frueh bist du in Kott-
bus. Abends ist Elias Erasmus immer so muede.
Und wenn er die Rinde von seinen Stueck Kase lang
sam abschneidet, sagt er plötzlich ganz abwesend Jetzt
ist Lorey bald in Aachen. Und Mehlhase muss nun
bald wieder aus Rosenwinkel abfahren. Sein Geist
begleitet all die Kameraden auf ihren Urlaubsreisen, auf
allen Fahrten nach und von Deutschland. Dieses heim-
liche Begleiten, dieses imaginare Tag-und-Nacht-auf-der
Bahn-Liegen macht muede, macht nervös. Das hat nun
Buerss davon, dass er unbedingt mit diesem Zug fahren
mussteman hat keinen ordentlichen Sitzplatzman
wird zwei Stunden langer zusammengeschuetteltund
mit dem Anschluss in Frankfurt a. M. ist es Essig. Wer
nicht horen will, muss fuehlen Alle Stimmungen muss
er, wenn die Kameraden aus dem Urlaub zurueck sind
und erzahlen, mit auskosten, die muerrischen, aber auch
die heitern. Gestern hat so breitfliessende Sonne auf
dem Rheine gelegen und aus den Wellen einen leben-
digen Goldbrokat gemacht. Und im Abend brachen
Tausende von leckenden Zungen rot aus den westfali-
schen Stahlwerken hier schlief man nicht. Man schlaft
jetzt ueberhaupt so wenig Deutschland, man hat etwas
anderes, besseres zu tun. Man kann spaeter schlafen...
Eines Tages, als Elias Erasmus wiederum mit einigen
Urlaubs- und Fahrscheinen kommt, dass die unterschrie-
ben werden, muss der Kompagniefuehrer doch mal fra-
gen Na, und wie steht's mit Ihnen Nicht mal auch
auf Urlaub Die Antwort kommt wieder aus dieser
seltsamen Abwesenheit, in der Elias Erasmus immer
schwebt Ich Urlaub Ich wuesste nicht, wohin
ich fahren sollte. Ich fahre ueberhaupt nicht gern mit
der Bahn. Mir geht es ja hier so gut. Und der Kom
paniefuehrer [hat ein leises Laecheln und schuettelt
seinen Kopf, wie die Kameraden ueber ihren lieben
«Urlauber» schon recht oft den Kopf geschuettelt
haben...
Aufgehobene Wahlen. Der Oberbefehlshaber der
Armee hat verordnet, dass die im Jahre 1916 falligen
Wahlen zu den Provinzialraten der Provinzen Ost-_und
Westflandern nicht stattfinden, die betr. Mandate wer
den bis auf weiteres verlangert. Ihre Standigen Aus-
schüsse bleiben in der jetzigen Zusammensetzung be
stehen im Juli finden keine Tagungen statt. Auch
für die Handelsgerichtsmitglieder finden Erneuerungs-
wahlen nicht statt.
Lastfuhrwerk-Verkehr. Der Verkehr von Fuhrwer-
ken, die der Beförderung von Gütern dienen, ist von
Ortschaft zu Ortschaft
vom 1 April - 30 Sept. zwischen 9 und 5 Uhr.
1 Okt. - 30 Marz 7 und 7 Uhr,
vom Abend zum Morgen gerechnet, verboten. In beson
deren Fallen, z.B. für Milch oder Butter, kann die zustan-
dige Etappenkommandantur auf Antrag Ausnahmen von
obigem Verbot bewilligen. Die schriftliche Genehmi-
gung hat der Führer des Fuhrwerks bei sich zu tragen.
Aenderung des Dekretes vom 10. Vendémiaire des
Jahres IV (2. Oktober 1795) über die Schadenersatz-
pflicht der Gemeinden fuer Diebstahle, Plünderun-
gen und Gewalttatigkeiten. Die Ermittelung des im
August 1914 infolge von Ausschreitungen in mehreren
Gemeinden Ostflanderns entstandenen Schadens und
die Entscheidung über die Verpflichtung zum Schaden-
ersatz erfolgt durch das für die Provinz Antwerpen
errichtete Schiedsgericht. Ueber das schiedsgerichtliche
Verfahren werden durch gemeinsame Verordnung des
Oberbefehlshabers der 4. Armee und des General-Gou-
verneurs besondere Bestimmungen getroffen.
Verordnung über die diesjahrige Ernte. Urn die
Versorgung der Stadt- und Landbevölkerung im Gebiet
der 4. Armee aus den Erzeugnissen des Landes zu
sichern und die den eigenen Bedarf der Bevölkerung
übersteigenden Vorrate gegen sofortige, den zeitigen
Verhaltnissen entsprechende Barzahlung zu verwerten,
wird
der Verkauf und die Verfuhr von Erzeugnissen der
diesjahrigen Ernte verboten.
Gefr. Alfred Richard Meyer - Gent
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