saisiOfaiSjooooisjooEisjtaoofaisiEjSjiasjigjsjoiasdai a Aus unseren Tagen 1 Verordnungen und 1 Bekanntmachungen 1 viel wie der einzelne in der Heimat fast ebensoviel taeglich wie der einzelne in der Heimat fuer die ganze Woche. Darum mahnt von der Uebersendung dieser Nahrungsmittel dringend ab. Es bleiben noch genug andere Sachen uebrig, die Gebern und Empfaengern das Herz erfreuen. o Der .Urlauber. Alle nennen sie ihn den Urlauber, obgleich er seit den vierzehn Monaten, die er im Felde ist, noch niemals Urlaub gehabt hat. Und das nicht deshalb, weil er etwa unabkömmlich ware, nicht zu ersetzen. Im Gegenteil. Er hatte schon zweimal, dreimal fahren können, wenn er nur den Mund aufgetan hatte. Der Kompaniefuehrer hat ihn gern, der Feldwebel bedenkt ihn weniger mit Strenge, die Kameraden steckeh ihm einen guten Teil ihrer Lie- besgaben zu. Denn, so wenig sich Elias Erasmus auf an- dern Platzen als absonderlich tauglich erwies, seinen jet- zigen Posten fuellt er voll und ganz aus auf der Kompanie-Schreibstube, irgendwo in der flandrischen Etappe. Wer hier auf Urlaub fahren will, weiss, dass er das nicht ohne Elias Erasmus kann. Der schreibt den Urlaubsschein, der stellt die Fahrscheine aus. Langsam, sauber, mit Liebe. Der ganze Fahrplan, einschliesslich der neuesten Aenderungen, steekt in seinem merkwuerdig runden Kopf. Du fahrst besser ueber Halle an der Saaie sagt er vaterlich. Nein, fahr nur morgen abend, der Fruehzug hat nicht sogleich Anschluss in Köln. Wer in aller Welt verfuegt ueber diese geo- graphischen KenntnisseSoso, aus Kiekebusch bist Du. Zehn Uhr dreissig morgen frueh bist du in Kott- bus. Abends ist Elias Erasmus immer so muede. Und wenn er die Rinde von seinen Stueck Kase lang sam abschneidet, sagt er plötzlich ganz abwesend Jetzt ist Lorey bald in Aachen. Und Mehlhase muss nun bald wieder aus Rosenwinkel abfahren. Sein Geist begleitet all die Kameraden auf ihren Urlaubsreisen, auf allen Fahrten nach und von Deutschland. Dieses heim- liche Begleiten, dieses imaginare Tag-und-Nacht-auf-der Bahn-Liegen macht muede, macht nervös. Das hat nun Buerss davon, dass er unbedingt mit diesem Zug fahren mussteman hat keinen ordentlichen Sitzplatzman wird zwei Stunden langer zusammengeschuetteltund mit dem Anschluss in Frankfurt a. M. ist es Essig. Wer nicht horen will, muss fuehlen Alle Stimmungen muss er, wenn die Kameraden aus dem Urlaub zurueck sind und erzahlen, mit auskosten, die muerrischen, aber auch die heitern. Gestern hat so breitfliessende Sonne auf dem Rheine gelegen und aus den Wellen einen leben- digen Goldbrokat gemacht. Und im Abend brachen Tausende von leckenden Zungen rot aus den westfali- schen Stahlwerken hier schlief man nicht. Man schlaft jetzt ueberhaupt so wenig Deutschland, man hat etwas anderes, besseres zu tun. Man kann spaeter schlafen... Eines Tages, als Elias Erasmus wiederum mit einigen Urlaubs- und Fahrscheinen kommt, dass die unterschrie- ben werden, muss der Kompagniefuehrer doch mal fra- gen Na, und wie steht's mit Ihnen Nicht mal auch auf Urlaub Die Antwort kommt wieder aus dieser seltsamen Abwesenheit, in der Elias Erasmus immer schwebt Ich Urlaub Ich wuesste nicht, wohin ich fahren sollte. Ich fahre ueberhaupt nicht gern mit der Bahn. Mir geht es ja hier so gut. Und der Kom paniefuehrer [hat ein leises Laecheln und schuettelt seinen Kopf, wie die Kameraden ueber ihren lieben «Urlauber» schon recht oft den Kopf geschuettelt haben... Aufgehobene Wahlen. Der Oberbefehlshaber der Armee hat verordnet, dass die im Jahre 1916 falligen Wahlen zu den Provinzialraten der Provinzen Ost-_und Westflandern nicht stattfinden, die betr. Mandate wer den bis auf weiteres verlangert. Ihre Standigen Aus- schüsse bleiben in der jetzigen Zusammensetzung be stehen im Juli finden keine Tagungen statt. Auch für die Handelsgerichtsmitglieder finden Erneuerungs- wahlen nicht statt. Lastfuhrwerk-Verkehr. Der Verkehr von Fuhrwer- ken, die der Beförderung von Gütern dienen, ist von Ortschaft zu Ortschaft vom 1 April - 30 Sept. zwischen 9 und 5 Uhr. 1 Okt. - 30 Marz 7 und 7 Uhr, vom Abend zum Morgen gerechnet, verboten. In beson deren Fallen, z.B. für Milch oder Butter, kann die zustan- dige Etappenkommandantur auf Antrag Ausnahmen von obigem Verbot bewilligen. Die schriftliche Genehmi- gung hat der Führer des Fuhrwerks bei sich zu tragen. Aenderung des Dekretes vom 10. Vendémiaire des Jahres IV (2. Oktober 1795) über die Schadenersatz- pflicht der Gemeinden fuer Diebstahle, Plünderun- gen und Gewalttatigkeiten. Die Ermittelung des im August 1914 infolge von Ausschreitungen in mehreren Gemeinden Ostflanderns entstandenen Schadens und die Entscheidung über die Verpflichtung zum Schaden- ersatz erfolgt durch das für die Provinz Antwerpen errichtete Schiedsgericht. Ueber das schiedsgerichtliche Verfahren werden durch gemeinsame Verordnung des Oberbefehlshabers der 4. Armee und des General-Gou- verneurs besondere Bestimmungen getroffen. Verordnung über die diesjahrige Ernte. Urn die Versorgung der Stadt- und Landbevölkerung im Gebiet der 4. Armee aus den Erzeugnissen des Landes zu sichern und die den eigenen Bedarf der Bevölkerung übersteigenden Vorrate gegen sofortige, den zeitigen Verhaltnissen entsprechende Barzahlung zu verwerten, wird der Verkauf und die Verfuhr von Erzeugnissen der diesjahrigen Ernte verboten. Gefr. Alfred Richard Meyer - Gent QSiEiSiiaiiajSjEiiiiailOOEigiOgiigigigjgjgjOgjgjgjgjjggjg,

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Landsturm | 1916 | | pagina 7